HALLO

DR. JULIA CORNELISSEN
Herzlich willkommen bei der

Kanzlei Dr.
Cornelissen

Juristische Lösungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte

Fachanwalt | Arbeitsrecht | Betriebsräte | Lohnfragen | Kanzlei Dr. Cornelissen
Fachanwältin | Arbeitsrecht | Arbeitgeber | Entgeltfortzahlung | Kanzlei Dr. Cornelissen

Wir beraten Sie anlässlich der gegenwärtigen Situation auch gerne zum Thema 3G. Sprechen Sie uns an!

Die Kanzlei Dr. Cornelissen ist eine inhabergeführte Kanzlei, die bundesweit überwiegend im Arbeits-, Sozial- und Versicherungsrecht tätig ist. Frau Dr. Cornelissen ist aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und des Fachanwaltstitels insbesondere auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert. Dabei ermöglicht es die Kooperation mit der Kanzlei Dr. Schmidt Westphal sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte umfassend und zielgerichtet zu beraten und zu vertreten.

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Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kanzlei Dr.
Cornelissen

Frau Dr. Cornelissen ist seit dem Jahr 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und hat berufsbegleitend 2011 den Abschluss des Master of Laws im Versicherungsrecht an der Universität Münster erlangt. Im Jahre 2015 wurde Frau Dr. Cornelissen an der Universität zu Köln promoviert.

Die vielfältigen akademischen wie beruflichen Erfahrungen ermöglichen es Frau Dr. Cornelissen eine Beratung und Vertretung von Mandanten auf wissenschaftlicher Grundlage mit Augenmaß für das rechtlich Machbare und wirtschaftlich Sinnvolle anzubieten. Gerade an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Sozialrecht verfügt Frau Dr. Cornelissen aufgrund ihres Werdeganges über die entsprechenden Kompetenzen auch bei schwierigen Rechtsproblemen Lösungen aus einer Hand anzubieten.

Frau Dr. Cornelissen war mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Versicherungsrecht (Lehrstuhl für Privatversicherungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht) der Universität zu Köln beschäftigt. Während dieser Tätigkeit hat sie Lehrveranstaltungen vorbereitet und auch vertreten sowie an der Veröffentlichung fachlicher Publikationen mitgewirkt. Der Hagen Law School als An- Institut der Fernuniversität Hagen ist sie seit Langem als Fachbetreuerin verbunden.

Ihren Interessen entsprechend, ist sie überwiegend im Arbeits- und Sozialrecht bzw. Sozialversicherungsrecht sowie dem Beamtenrecht tätig. Ihre akademischen Qualifikationen und praktischen Kenntnisse erlauben es ihr zudem komplexe, rein versicherungsrechtliche Mandate auf hohem Niveau erfolgreich zu bearbeiten.

Sie haben Fragen? Schreiben Sie mir!

Arbeits- und Sozialrecht auf höchstem Niveau

Unsere
Leistungen

ARBEITNEHMER

Arbeitnehmer


Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich ihre Ansprechpartnerin in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowohl bei der Anbahnung und der Durchführung als auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ich bin gerne behilflich in folgenden Bereichen:


  • - Arbeitsvertrag: Gestaltung und Überprüfung
  • - Kündigungsschutz
  • - Abmahnungen
  • - Lohnfragen
  • - Kurzarbeitergeld
  • - Umgang mit Mobbing
  • - Aufhebungsvertrag / Abwicklungsvertrag
  • - Arbeitszeugnis
  • - Urlaub
  • - Entgeltfortzahlung
  • - Befristung
  • - Mutterschutz und Elternzeit
  • - Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis
ARBEITGEBER

Arbeitgeber


In diesem Bereich unterstütze ich Sie schwerpunktmäßig bei folgenden Fragen:

  • Vertragsgestaltung
  • Betriebsübergang
  • Sozialplanerstellung und Interessenausgleich
BETRIEBSRÄTE

Betriebsräte


Ich unterstütze auch Betriebsräte, berate und vertrete diese im Beschlussverfahren so wie vor der Einigungsstelle, aber auch in der Durchsetzung der Mitwirkungsrechte im Betrieb

Entscheidungen, Urteile, Wissenswertes

Aktuelles

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Corona hat erhebliche Auswirkungen auf Minijobs

In ihrem aktuellen Quartalsbericht hat die Minijob-Zentrale jetzt die Beschäftigtenzahlen zum 31.03.2021 veröffentlicht. Danach waren am Ende des ersten Quartals 5.567.771 Minijobber in gewerblichen Berufen tätig. Das waren rund 254.000 weniger als Ende Dezember und fast 811.000 weniger als vor einem Jahr zu Beginn der Corona-Pandemie.
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